Basis – immer inklusive

Projekte, Kunden- und Artikelstamm, Angebote, Aufträge, Rechnungen und Gutschriften, frei konfigurierbare Nummernkreise, PDF-Erzeugung sowie die E-Rechnung nach XRechnung-Standard sind Teil jeder Installation. Ebenso die Zeiterfassung Ergochronia, auf der Ergotaxia aufsetzt.

Zusatzmodule

  • Montageabwicklung

    Technikeraufträge mit eigenem Statusverlauf, Montagebericht und Muffenprotokoll auf Handy oder Tablet – mit Fotos, Unterschriften, Checkliste sowie automatischer Wetter- und Standortangabe. Erfasstes Material wird automatisch zur Rechnungsposition.

  • DMS-Anbindung

    Belege und Feldberichte landen automatisch in einer festen Ordnerstruktur Ihrer Nextcloud – nachvollziehbar abgelegt, ohne dass jemand Dateien von Hand einsortiert.

  • FiBu-Export

    Übergabe gebuchter Rechnungen und Gutschriften an die Finanzbuchhaltung im DATEV-Format – abgestimmt auf den Kontenrahmen Ihrer Steuerkanzlei.

  • Dienstfahrzeuge

    Fahrzeugstammdaten, QR-Ausweise, Fahrtenprotokoll je Fahrzeug und Überwachung der HU-Termine.

  • E-Rechnungs-Versand

    Automatischer Versand normgerechter E-Rechnungen per E-Mail an den Rechnungsempfänger – statt manuellem Export und Weiterleiten.

  • Anpassungen an Ihre Abläufe

    Eigene Formulare, zusätzliche Felder, angepasste Auswertungen oder Schnittstellen: Ergotaxia ist als individuell anpassbare Lösung angelegt. Sagen Sie, wie Sie arbeiten – nicht umgekehrt.

Da jeder Betrieb eine andere Kombination aus Mitarbeiterzahl, Fahrzeugen und benötigten Modulen hat, erstellen wir ein individuelles Angebot statt einer Preistabelle mit Fantasiezahlen. Ein kurzes Gespräch genügt in der Regel, um den Zuschnitt zu klären.

Was Sie ohnehin erfüllen müssen

Diese Anforderungen gelten unabhängig davon, welche Software Sie einsetzen – die Frage ist nur, wie viel Aufwand sie verursachen:

  • E-Rechnung: Empfang seit 2025, Versand ab 2027/2028

    Empfangen können muss jedes inländische Unternehmen bereits seit Januar 2025 – ohne Übergangsfrist. Die Versandpflicht greift ab 2027 für Unternehmen über 800.000 Euro Vorjahresumsatz und ab 2028 für alle übrigen im Geschäftskundenbereich. Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind vom Versand dauerhaft ausgenommen.

  • Acht Jahre unveränderbar aufbewahren

    Buchungsbelege unterliegen einer Aufbewahrungsfrist von acht Jahren und müssen vollständig, nachvollziehbar, jederzeit lesbar und unveränderbar vorliegen. Nachträgliche Änderungen an Belegen sind unzulässig – gebuchte Rechnungen sind in Ergotaxia entsprechend gesperrt.

  • Arbeitszeit systematisch erfassen

    Seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts von 2022 müssen Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit erfassen. Die enthaltene Zeiterfassung deckt das ab, ohne dass Sie ein zweites System brauchen.

Stand: August 2026. Diese Einordnung ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung – zur konkreten Umsetzung in Ihrem Betrieb sprechen Sie bitte mit Ihrer Steuerkanzlei oder Ihrer Rechtsanwältin.